Maschinen

Überprüfung von Absauganlagen

Behördliche Bestimmungen – sicher erfüllt

Unsere speziell geschulten Techniker übernehmen die Überprüfung von Absauganlagen für Holzbearbeitungsmaschinen gemäß den Bestimmungen der Grenzwerteverordnung.

So profitiert Ihr Unternehmen

  • die Anlage entspricht den behördlichen Bestimmungen laut ÖNORM EN 12779 und BGI 739-1 Holzstaub
  • Terminsicherheit durch jährliche Erinnerung
  • Information über den Zustand der Anlage durch Prüfprotokoll (§ 5 ASchG)
  • Hinweis auf erforderliche Reparaturen

Kontakt

Holzbearbeitungsmaschinen
T +43 732 6599 1445
E maschinenholz.service@schachermayer.at
 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wünschen Sie weitere Informationen?

Voraussetzungen

  • Freier Zugang zur betriebsbereiten Absauganlage und der zugehörigen Verrohrung.