Der vorschriftsgemäße Einbau von Minibars in Hotelzimmern ist aus mehreren wichtigen Gründen unerlässlich. Erstens trägt die Einhaltung der Vorschriften maßgeblich zur Sicherheit der Gäste bei. Falsch installierte Minibars können elektrische Probleme verursachen, die zu Kurzschlüssen oder im schlimmsten Fall zu Bränden führen könnten. Zweitens stellt ein fachgerechter Einbau die optimale Funktionalität der Minibars sicher. Nur korrekt installierte Geräte können zuverlässig kühlen, was die Qualität und Sicherheit der gelagerten Lebensmittel und Getränke gewährleistet. Eine abweichende Installation vermindert die Kühlleistung und gefährdet die Gewährleistung und Produkthaftung.
- Das Kühlgerät muss sorgfältig ausgerichtet werden.
- Der Abstand zwischen der Rückseite und der Wand muss mindestens 20 mm betragen.
- Die Belüftung muss wie in den Alternativen A, B, C oder D realisiert sein (Abb. 1)
- Der Luftkanal muss einen Querschnitt von mindestens 105 mm x Breite des Kühlgeräts haben.
- Das Kühlaggregat muss komplett in den Lüftungskanal ragen. Andere Teile dürfen die Luftzirkulation im Lüftungskanal nicht blockieren.
- Die Luft, die durch den Lüftungskanal strömt, darf nicht durch eine andere Wärmequelle erwärmt sein.
- Es dürfen nur Lüftungsgitter (optional) verwendet werden, die eine freie Querschnittsfläche von mindestens 200 cm2 aufweisen. (Ausnahme DM 50 NTE: mindestens 400 cm2.)
- Bei Varianten mit Glastüren kann Feuchtigkeit auf der Tür kondensieren, wenn die Luftfeuchtigkeit mehr als 65% bei 25 Grad Celsius beträgt.
- Die Steckdose, an der das Gerät angeschlossen wird, muss frei zugänglich bleiben.
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(Autor: Sabine Blattner, )